Teilnahmebedingungen für die Empfehlungsprämie
Stand: 29. September 2026
Diese Seite erklärt, wie die Prämie fürs Empfehlen funktioniert, woran sie hängt und wer sie zahlt. Sie gilt für jeden, der über MIHRA einen Job weiterempfiehlt.
Das Wichtigste in vier Sätzen. Ein Betrieb setzt auf eine offene Stelle eine Prämie aus. Du empfiehlst jemanden mit deinem persönlichen Link. Wird die Person eingestellt und erfüllt sie die Bedingung, die auf der Anzeige steht, meist: sie bleibt eine Probezeit lang im Betrieb, zahlt dir der Betrieb die Prämie selbst aus. Das Geld läuft zu keinem Zeitpunkt über uns.
1. Wer hier wem etwas verspricht
Die Prämie kommt vom Betrieb, nicht von uns. Der Betrieb verspricht öffentlich: Wer ihm jemanden bringt, der eingestellt wird und die Bedingung von der Anzeige erfüllt, bekommt den ausgelobten Betrag. An dieses Versprechen ist der Betrieb gebunden, und der Betrieb zahlt es auch selbst aus.
MIHRA ist eine Marke der TalentLogik GmbH, Ritterstraße 8, 33602 Bielefeld, Amtsgericht Bielefeld, HRB 46709. Wir stellen die Software, führen die Daten und sorgen dafür, dass jeder rechtzeitig erfährt, was ansteht. Wir stellen nur die Technik. Wir nehmen kein Geld an, wir halten kein Geld und wir überweisen nichts.
2. Wer mitmachen darf
- Mitmachen dürfen nur natürliche Personen, also Menschen. Firmen, Vereine und andere Unternehmen können über diese Bedingungen keine Prämie beziehen. Wer als Unternehmen empfehlen möchte, vereinbart das direkt mit dem Betrieb in einem eigenen Vertrag. Das ist möglich und gewollt: Schreib an info@mihra.de, wir bringen dich mit dem Betrieb zusammen und bereiten die Vereinbarung vor.
- Du empfiehlst privat, nicht im Rahmen eines Gewerbes oder einer selbstständigen Tätigkeit.
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Wir prüfen das, bevor eine Prämie ausgezahlt wird. Gibst du ein Geburtsdatum an, zählt dieses Datum, nicht ein gesetztes Häkchen.
- Du brauchst kein Konto und keine Anmeldung. Du gehst keine Verpflichtung ein und musst niemandem etwas empfehlen.
- Es gibt zwei Auszahlwege, intern und extern. Welcher für dich gilt, legt der Betrieb schon beim Ausloben fest, für die ganze Stelle: entweder darf nur das eigene Team empfehlen (intern), oder alle dürfen es (extern). Das hat nichts damit zu tun, ob du selbst dort arbeitest, sondern nur damit, was für diese Stelle eingestellt ist. Auf der Anzeige steht, was gilt. Der Unterschied betrifft, wie deine Prämie ausgezahlt wird, siehe Abschnitt 7 und 10.
3. So läuft es ab
- Du erstellst deinen persönlichen Link. Dafür brauchen wir deinen Vornamen und eine Telefonnummer oder E-Mail.
- Du schickst den Link an die Person, die du für passend hältst. Du gibst uns keine Daten über diese Person. Sie entscheidet selbst, ob und mit welchen Angaben sie sich bewirbt.
- Bewirbt sie sich über deinen Link, sagen wir dir Bescheid.
- Der Betrieb führt das Gespräch und entscheidet allein, ob er einstellt. Stellt er ein, sagen wir dir auch das.
- Der Betrieb meldet uns den Tag der Einstellung, das ist der Tag, an dem er sie im System einträgt. Ab diesem Tag läuft die Bedingung von der Anzeige, meist eine Probezeit.
- Ist diese Zeit um und die Person ist geblieben, wird die Prämie fällig. Du bekommst eine Nachricht mit einem persönlichen Link, über den du eintragen kannst, wohin das Geld gehen soll. Danach überweist der Betrieb.
Wir erreichen dich über den Kontakt, den du beim Empfehlen angegeben hast. Stimmt er nicht, erreichen wir dich nicht.
4. Die Bedingung: Einstellung und die Frist von der Anzeige
Die Prämie wird fällig, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Die Person, die du empfohlen hast, wird eingestellt. Und sie erfüllt die Bedingung, die auf der Anzeige steht. Meist heißt das: sie bleibt eine dort genannte Probezeit im Betrieb. Welche Bedingung für deine Prämie gilt, steht auf der Anzeige.
Der Stichtag ist der Tag, an dem der Betrieb die Einstellung bei uns meldet, nicht unbedingt der erste Arbeitstag. Läuft eine Frist, ist die Prämie frühestens nach Ablauf der Frist von der Anzeige fällig, gerechnet ab diesem Meldetag. Vorher kann der Betrieb sie nicht freigeben, das System lässt es nicht zu. Das Datum kannst du beim Betrieb erfragen.
Bei einem Ehrenamt, zum Beispiel als Volunteer in einem Verein, gilt als Einstellung die Aufnahme ins Team, die der Verein bei uns meldet, und als Betrieb der Verein. Statt einer Probezeit steht dann auf der Anzeige, wie lange die Person dabei sein muss, zum Beispiel drei Monate. Alles andere in diesen Bedingungen gilt genauso.
Ob und wen der Betrieb einstellt, entscheidet allein der Betrieb. Aus einer Empfehlung entsteht kein Anspruch auf ein Gespräch und keiner auf eine Einstellung.
5. Welcher Link zählt
Es zählt immer genau der Link, über den die Bewerbung abgeschickt wurde. Also der letzte Link vor der Bewerbung.
- Gibt jemand deinen Link weiter und erstellt sich dabei einen eigenen, geht die Prämie an denjenigen, dessen Link am Ende benutzt wurde.
- Eine Prämie wird nicht geteilt und nicht gestaffelt. Für Zwischenstationen gibt es nichts.
- Bewirbt sich jemand ohne Link, gibt es keine Prämie. Dann fehlt die Zuordnung, und sie lässt sich hinterher nicht nachtragen.
- Der Link, den der Betrieb selbst veröffentlicht, ist nur zum Weitergeben da. Über ihn kann sich niemand direkt bewerben.
Deshalb der wichtigste praktische Rat: Schick deinen eigenen Link, nicht die Anzeige und nicht den Link von jemand anderem.
6. Wann es keine Prämie gibt
- Wenn die Person nicht eingestellt wird.
- Wenn sie eingestellt wird, aber die Bedingung von der Anzeige nicht erfüllt.
- Wenn sie sich nicht über deinen Link beworben hat.
- Wenn du dich selbst empfiehlst. Deine eigene Bewerbung über deinen eigenen Link bringt dir keine Prämie.
- Wenn du unter 18 bist.
- Wenn die Bewerbung erst eingeht, nachdem der Betrieb die Stelle geschlossen hat. Dann öffnet sich dein Link nicht mehr.
- Wenn Angaben bewusst falsch sind, zum Beispiel eine erfundene Person oder eine Absprache, die nur so aussieht wie eine echte Einstellung.
7. Wer zahlt, und wie das Geld läuft
Der Betrieb überweist dir die Prämie direkt auf dein Konto. Wir fassen das Geld nicht an. Wir haben kein Konto dafür, kein Mandat und keine Möglichkeit, eine Zahlung auszulösen.
Sobald deine Angaben vorliegen, sagen wir dem Betrieb Bescheid, dass er überweisen kann. Wenn du intern empfiehlst, läuft die Prämie stattdessen über die Lohnabrechnung deines Betriebs, dann brauchst du keine Bankdaten einzutragen.
Kommt das Geld nicht an, wende dich zuerst an den Betrieb. Dein Anspruch richtet sich gegen ihn. Schreib uns zusätzlich an info@mihra.de, wir kennen den Vorgang und können ihn einordnen. Überweisen können wir nicht.
8. Wie hoch die Prämie ist und wie lange sie gilt
Die Höhe legt der Betrieb fest. Sie steht immer auf der Anzeige, üblich sind 500 €. Höchstens sind es 1.500 € je ausgelobter Stelle.
Du kannst mehrere Leute empfehlen. Für jede Person, die eingestellt wird und die Bedingung von der Anzeige erfüllt, gibt es die Prämie einmal.
Wie lange die Prämie gilt: solange der Betrieb die Stelle offen hält. Ein festes Enddatum gibt es zurzeit nicht, deshalb steht auf keiner Anzeige eines. Sobald wir eine Befristung einführen, steht sie auf der Anzeige, und wir passen diese Seite an. Eine Prämie, die vorher schon verdient wurde, bleibt davon unberührt.
Der Betrieb kann seine Prämie zurückziehen, solange sie noch niemand verdient hat. Dann funktioniert der Link nicht mehr und über die Stelle kann sich niemand mehr bewerben. Bewerbungen, die vorher über deinen Link eingegangen sind, bleiben dir zugeordnet, und die Prämie bleibt für diese Vorgänge bestehen.
9. Welche Daten wir wann brauchen
Wir fragen in zwei Stufen, damit du am Anfang so wenig wie möglich angeben musst.
Stufe 1, wenn du empfiehlst. Nur zwei Angaben: dein Vorname und Handy oder E-Mail. Mehr brauchen wir zu diesem Zeitpunkt nicht. Der Vorname sorgt dafür, dass die Empfehlung dir zugeordnet wird. Über den Kontakt erreichen wir dich, wenn es Neuigkeiten gibt.
Stufe 2, erst wenn deine Prämie fällig ist. Jetzt braucht der Betrieb die Angaben für die Überweisung: Vor- und Nachname, Anschrift und IBAN. Dazu Steuer-Identifikationsnummer, Land der Steuernummer und Geburtsdatum, sofern wir gesetzlich verpflichtet sind, die Auszahlung einmal im Jahr ans Finanzamt zu melden. Das Geburtsdatum dient dabei auch als Altersnachweis.
Bist du interner Empfehler, entfällt dieser Teil. Deine Prämie läuft über die Lohnabrechnung, dort liegen die Angaben schon vor.
Anschrift, Bankverbindung, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum speichern wir verschlüsselt. Der Betrieb, der dir die Prämie zahlt, sieht deinen Namen, deine Anschrift und deine Bankverbindung, damit er überweisen kann. Deine Steuer-Identifikationsnummer und dein Geburtsdatum bekommt er nicht. Für eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung ans Finanzamt entschlüsseln wir die Angaben zusätzlich. Was wir sonst noch mit Daten machen, steht im Datenschutz.
Über die Person, die du empfiehlst, bekommen wir von dir nichts. Du schickst ihr nur deinen Link. Sie bewirbt sich selbst und entscheidet selbst, was sie angibt.
10. Steuern
Wenn du extern empfiehlst. Solche Prämien sind bis 256 € im Jahr steuerfrei. Bekommst du im Jahr mehr, gibst du das in deiner Steuererklärung an. Sind wir gesetzlich verpflichtet, die Auszahlung einmal im Jahr ans Bundeszentralamt für Steuern zu melden, übernehmen wir das für dich und sagen dir vorher, dass es passiert.
Wenn du intern empfiehlst. Deine Prämie läuft über die Lohnabrechnung deines Betriebs. Sie wird dort wie Arbeitslohn behandelt und versteuert. Du musst dich um nichts kümmern.
Wir machen keine Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, frag dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
11. Wenn du nicht mehr mitmachen willst
Du musst dich weder anmelden noch abmelden. Hör einfach auf, deinen Link zu teilen, dann passiert nichts mehr.
Du kannst uns auch bitten, deinen Link stillzulegen und deine Daten zu löschen. Eine Nachricht an info@mihra.de genügt. Wir legen den Link dann still, danach bringt er niemandem mehr eine Prämie, auch dir nicht.
Was du dabei wissen solltest:
- Eine Prämie, die schon fällig geworden ist, verlierst du dadurch nicht.
- Trägst du deine Angaben nicht ein, kann der Betrieb nicht überweisen. Dann bleibt die Prämie liegen.
- Unterlagen zu Prämien, die schon ausgezahlt wurden, müssen wir und der Betrieb aus steuerlichen Gründen aufbewahren. Sie lassen sich nicht auf Wunsch löschen.
12. Änderungen an diesen Bedingungen
Wir können diese Bedingungen ändern, wenn sich das Produkt oder die Rechtslage ändert. Für dich gilt die Fassung, die zu dem Zeitpunkt galt, an dem du deinen Link erstellt hast. Das Datum oben auf dieser Seite sagt, welche Fassung gerade aktuell ist.
13. Fragen
Schreib an info@mihra.de oder ruf an unter +49 170 4745677. Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
Rechtliches im Detail
Die Prämie ist eine Auslobung nach § 657 BGB. Der Betrieb gibt das Versprechen ab und erfüllt es selbst. Solange die Prämie noch niemand verdient hat, kann er sie in derselben Form widerrufen, in der er sie ausgelobt hat (§ 658 BGB).
Die TalentLogik GmbH stellt die technische Plattform. Sie führt keine Gelder, hält kein Zahlungsmandat und erbringt damit keinen Zahlungsdienst im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
Prämien an externe Empfehler zählen zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Bis zur Freigrenze von 256 € im Kalenderjahr bleiben sie steuerfrei. Prämien an interne Empfehler, also an Beschäftigte des zahlenden Betriebs, gehören zum Arbeitslohn nach § 19 EStG und werden über die Lohnabrechnung versteuert.
Soweit eine Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) besteht, übermitteln wir die dort vorgesehenen Angaben einmal jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Die dafür erforderlichen Angaben nach § 14 PStTG erheben wir bei der Auszahlung.
Die Verarbeitung deiner Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für Bewerbung und Empfehlung. Für die Auszahlungsdaten und deren Meldung gilt Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, rechtliche Verpflichtung. Einzelheiten stehen im Datenschutz.